Unsere Dienstleistung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst die Unterstützung des Auftraggebers beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit nach §6 ASiG und BGV A2, in Verbindung mit dem ArbSchG, wie z.B.
- Durchführung von Betriebsbegehungen
- Erforderliche Maßnahmen besprechen und Lösungen erarbeiten
- Erstellung der gesetzlich geforderten Unterlagen und Dokumentationen
- Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem ArbSchG
- Erstellen oder Prüfen der Flucht- und Rettungswegepläne sowie deren Kennzeichnung
- Beratung bei der Beschaffung und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
- Unterstützung bei der Auswahl und Erprobung der PSA und von Körperschutzmitteln
- Erstellen einer Unfallstatistik
- Unterweisung der Mitarbeiter/-innen
- Hautschutzprogramme
- Organisation der Ersten Hilfe
- Kontinuierliche Verbesserung des Gesundheitsschutzes
- Gefahrstoffmanagement (z.B. Erstellen von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffkatastern)
- Veranlassen von Messungen (Lärm, Licht) etc.
Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
Wir ermitteln und erfassen in unserer Beurteilung die Gefährdungen die durch die Arbeitsabläufe in Ihrem Betrieb entstehen und legen Maßnahmen fest, um diese Gefahrquellen zu unterbinden.
Die Darstellung der Gefährdungsfaktoren hinsichtlich
- Art und Wirkung
- Grenzwerte und Beurteilungskriterien
- Arbeitsschutzmaßnahmen
- Vorschriften, technische Regeln und Normen
dokumentieren wir für die Transparenz und Verbindlichkeit Ihrer Pflichten als Arbeitgeber.
Korrespondenz mit zuständigen Behörden
Gerne stehen wir Ihnen beratend und vermittelnd zur Seite und stellen den Kontakt zu den Behörden und Ansprechpartner her.
Nach Fertigstellung des Prüfgutachtens übernehmen wir den Schriftverkehr an die zuständige Behörde und übersenden die erforderlichen Kopien der Unterlagen.